Volksschule Rif-Rehhof

Finanzielle Unterstützung für Schulkinder

  • Schulveranstaltungen sind ein wichtiger Teil im Alltag aller SchülerInnen, sie fördern die Schulgemeinschaft, die zwischenmenschlichen Beziehungen und gruppendynamische Prozesse.

Seit 1. Jänner 2003 gibt es eine finanzielle Unterstützung bei Schulveranstaltungen. Gefördert werden Schulveranstaltungen jeglicher Art. Anspruchsberechtigt sind Eltern/Erziehungsberechtigte von SchülerInnen aller Schulformen im Bundesland Salzburg.


Die Höhe der Förderung beträgt

  • pro Kalenderjahr maximal 220 Euro  pro SchülerIn und ist an eine Familieneinkommensobergrenze gebunden.

 

Einkommensobergrenze:

Diese beträgt bei Familien mit einem Kind

  •   1.454,91 Euro (netto, ohne Familienbeihilfe) - zuzüglich
  •      447,66 Euro für jedes weitere unversorgte Kind, das im gemeinsamen Haushalt lebt.

 

Bei AlleinerzieherInnen mit einem Kind beträgt die Einkommensgrenze

  •   1.119,16 Euro (netto, ohne Familienbeihilfe) - zuzüglich
  •       447,66 Euro für jedes weitere unversorgte Kind, das im gemeinsamen Haushalt lebt.

 

Für die Antragstellung sind folgende Nachweise erforderlich:

  •   Nachweis über den Erhalt der Familienbeihilfe
  •   Nachweis des Familieneinkommens
  •   Nachweis über sonstige Bezüge, die als Einkommen gelten
  •   Bestätigung der Schule über die Art und den Zeitpunkt der Schulveranstaltung sowie die Höhe der zu finanzierenden Eigenleistung

 

Mehr Informationen zum Thema Geld für die Familienkassa finden Sie in der Online-Broschüre des "Forum Familie" unter:  http://www.salzburg.gv.at/1204_forumfamilie_familienkassa.pdf